
Tierhaltung
Der Betriebszweig Tierhaltung ist für viele landwirtschaftliche Betriebe eine wichtige Existenzgrundlage. Im Gegensatz zu den viehlos wirtschaftenden Marktfruchtbetrieben spricht man hier von einem Veredlungsbetrieb, weil über das Vieh wirtschaftseigenes Grundfutter, Leistungsfutter aus eigener Produktion sowie Zukauffutter in tierische Produkte wie z. B. Fleisch und Milch umgesetzt, bzw. veredelt wird. In den landwirtschaftlichen Betrieben Schleswig-Holsteins werden ca. 1,15 Mio. Rinder und 1,50 Mio. Schweine gehalten.
Die Anforderungen an die Tierhaltungsverfahren werden durch das Tierschutzgesetz und insbesondere durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt.










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